Impressum · AGB

Telefon: 030 - 789 909 74
Hagelberger Straße 12 · Berlin-Kreuzberg

Impressum

Alle Bilder und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt.

Konzept und Realisation: Jörg F. Klam (inhaltlich verantwortlich)

Postanschrift:

....................................... Photo & Design Studio Klam

....................................... Hagelberger Straße 12

....................................... 10965 Berlin

Umsatzsteueridentifikationsnummer: 14/381/60582

Rechtlicher Hinweis zu externen Links

Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Deshalb distanzieren wir uns aus rechtlichen Gründen hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten.

-----------------------

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeines

1.) Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Photographen. Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3.) Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.

4.) Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen (Lieferungen) betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Kunden telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.

5.) Der Kunde hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Kundens erklärt der Photograph schriftlich sein Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Kundens nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Kundens überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist der Photograph von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

6.) Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Photographen / Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.

7.) Bildmaterial, an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist umgehend zurückzugeben.

8.) Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus der Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Kunde weder Nutzungs- noch Eigen-tumsrechte.
Durch die Leistung von Schadensersatz und / oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Kunde weder Nutzungs- noch Eigentums-rechte am Bildmaterial.

9.) Die Regelungen über die Handhabung des analogen Bildmaterials gelten gleichermaßen für elektronisch gespeicherte, abgerufene oder übermittelte Bilddaten.

Zurück nach oben


B. Honorare


1.) Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Photocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
Der Kunde haftet dem Photographen gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Photos vom Kunden an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Kundens vom Photographen an einen Dritten gesandt werden.

2.) Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Kunden oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen des Photographen berechnet. Macht der Kunde keine genauen Angaben, ist der Photograph berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.

3.) Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandenen Photos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

4.) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

5.) Wird ein bebildertes Objekt ( wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Photomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat den Photographen über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.

6.) Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

7.) Sobald der Kunde zu erkennen gibt, daß er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist der Photograph berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

8.) Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahl-
sendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden
(s. Buchstabe E 3).
Bildmaterial, an dem der Kunde Nutzungsrechte erworben und / oder dem Photographen gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühen längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden (s. Buchstabe E 3).

9.) Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

Zurück nach oben

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrecht


1.) Alle Bildvorlagen sind wie Orginale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am photographischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
Die Photos werden vom Photographen nur zur vertragsmäßigen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

2.) Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachphotographieren, Photocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

3.) Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Druckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Diaduplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

4.) Der Kunde ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Kunde etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

5.) Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und redaktionell erfolgen.

6.) Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

7.) Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Kunden und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an den Photographen durch beauftragte Dritte des Kundens vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Kunden.

Zurück nach oben

D. Urheberrecht / Belegexemplar

1.) Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Kunde hat den Photographen aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultirenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

2.) Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderer Medien, falls keine ausdrückliche Sondergenehmigung getroffen wurde.

3.) Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

4.) Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

Zurück nach oben


E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz
(vgl. ergänzend Anhang zu E)



1.) Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Drtitte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie Weitergabe derselben an Dritte ( vgl. C 1, 2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.

2.) Unterbleibt der Urheber- und / oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3.) Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang zu E), Ziffer 1.
Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist.
Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten gem. Anhang zu E), Ziffer 1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Kunde Nutzungsrechte erworben und / oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

4.) Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E), Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne daß der Photograph die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des schadensersatzes für den Fall des Verlustes / Zerstörung) vorbehalten.
Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.

5.) Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.

Zurück nach oben

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1.) Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.

2.) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Berlin.

3.) Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4.) Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Anhang zu E (Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz)


1.) Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Stück und Tag

- bei Colordias, Farbvorlagen und -Negativen Euro 0,60
- bei s/w - Vorlagen Euro 1,10

2.) pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung / Verlust

- Colordias, Farbvorlagen, Negative:

a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt Euro 160,00
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte
Weiterverwendung erlaubt Euro 310,00
c) Verlust / Zerstörung
- Dias bis 6 x 9 Euro 520,00
- Dias 9 x 12 und 13 x 18 Euro 620,00
- Dias 18 x 24 Euro 1050,00

G. Salvatorische Kausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine gültige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,was nach dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke im vorhinein erkannt.

Zurück nach oben